Kooperations-Werkzeuge für Hof- und Vermarktungsgemeinschaften

9. Was vereinbaren wir vertraglich?

  • Arbeitsschritte

    Den Inhalt dieses Abschnitts können Sie → hier als Word-Datei herunterladen.

    Wieso ist die Beschäftigung mit den Verträgen und Vereinbarungen sinnvoll?

    Ziel ist es, Klarheit und Aktualität in allen vertraglichen Vereinbarungen des Betriebs oder der Kooperative in schriftlicher Form zu erreichen, denn

    • damit werden Missverständnisse zwischen den Partnern über das, was vereinbart wird, (weitgehend) vermieden
    • bei Streitigkeiten (über Einzelfragen, oder über die Zusammenarbeit insgesamt), die nicht mehr im Gespräch miteinander gelöst werden können, sondern in einem Schiedsverfahren oder gar vor Gericht geklärt werden müssen, sind die schriftlichen Verträge die oft entscheidende Grundlage.
    • bei Schäden, die von Versicherungen reguliert werden, entscheiden die Verträge (unter anderem) oft darüber, ob die Versicherung den Schaden ersetzt oder nicht.

    Situationen, in denen die Verträge und Vereinbarungen bearbeitet werden sollten:

    1. Bei Neugründung
    2. Bei Erweiterung der Gesellschafter um neue Mitglieder
    3. Verträge wurden länger als 5 Jahre nicht überprüft, ob die Regelungen noch dem aktuellen Willen und der tatsächlichen Handhabung entsprechen

    Arbeitsschritte

    Die nächsten Schritte sollen zur Prüfung der Vollständigkeit der wichtigen Regelungen dienen. Kooperations-Neugründungen können so eine Grundlage für ihre Verträge erarbeiten. Bestehende Gemeinschaften können die nächsten Schritte zur Überprüfung und Aktualisierung der Verträge nutzen.

    Schritt 1: Grundlagen schaffen für schriftliche Verträge

    Alle vertraglichen Vereinbarungen müssen in schriftlicher Form gefasst sein. Voraussetzung für jede vertragliche Vereinbarung ist, dass die Vertragsschließenden die Zielsetzung für jede einzelne Vereinbarung möglichst detailliert aufstellen.

    • Wozu dienen die Vereinbarungen?
    • Wer ist betroffen?
    • Was soll alles geregelt werden?
    • Was soll der Inhalt der Regelungen sein? / Wie sollen die Regelungen lauten?
      Mögliche Inhalte könnten sein:
      • Beschreibung der gemeinsamen Unternehmung
      • Visionen und Ziele, die wir verfolgen,
      • Beiträge der Einzelnen
      • Verteilung von Aufgaben und Verantwortung
      • Einstieg von Menschen in die und Ausstieg aus der Gesellschaft
      • Beendigung der Gesellschaft.
      • Weitere Punkte, die geregelt werden sollten/könnten finden sich in den Beispielen

    Das Prinzip dabei: Beschreibung der Wirklichkeit in den Regelungen
    Oft werden aus steuerlichen und sonstigen Gründen Rechtsverhältnisse geschaffen, die zwar die aktuelle Situation der Beteiligten optimal befriedigen, aber nicht einer Wirklichkeit entsprechen. Für eine langfristige gute Zusammenarbeit ist dies keine gesunde Grundlage. Deshalb empfehlen wir, mit den Verträgen nah am Gewünschten zu bleiben.

    Schritt 2: Beratung durch Fachleute

    Diese Vorstellungen und Wünsche sollen dann von rechtskundigen Beratern (Rechtsanwalt oder/und Steuerberater) im Austausch mit der Gemeinschaft in einen Vertrag gegossen werden.

    Wichtig dabei ist den Rechtsrahmen zu beachten: Vom Gesetzgeber sind in der Regel die Rahmenbedingungen für die Vertragsgrundlage vorgegeben. Die Grundregeln z.B. eines GbR Vertrages sind im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und es ist nicht möglich, in einem GbR Vertrag Regelungen aufzunehmen, die dem BGB widersprechen. Dies gilt dann als Absichtserklärung, hält aber vor Gericht nicht stand.

    Schritt 3: Unterschrift

    Durch Unterschrift entsteht Verbindlichkeit. Es wird ernst. Mit der Unterschrift wird aus einer Privatperson, die einzig und allein sich selbst verantwortlich ist, eine Mitverantwortung, die weiterhin für sich, aber auch für ihre Mitgesellschafter Verantwortung übernimmt.

    Rechtsformen für Unternehmen

    Die übliche Gesellschaftsform in der Landwirtschaft ist die GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes. Die Grundzüge dieser Gesellschaftsform sind im BGB geregelt. Die GbR ist eine Personengesellschaft, in der keine Haftungsbeschränkung möglich ist.
    Sie ist einfach zu gründen, einfach zu handhaben und üblicherweise wird sie den Anforderungen der Zusammenarbeit gerecht (wenn Haftungsbeschränkung kein wichtiges Thema ist).

    Es gibt weitere Rechtsformen für Hof- und Vermarktungsgemeinschaften, in denen die Haftung beschränkt werden kann. Diese erfordern aber höheren Aufwand für Gründung und Verwaltung erfordern. Beispiele sind die KG (Kommanditgesellschaft), die GmbH oder die UG, aber auch die (kleine) Genossenschaft oder die kleine Aktiengesellschaft. Über die Vor- und Nachteile gibt es Informationen bei geeigneten Rechtsanwälten / Steuerberatern oder bei Kollegen, die mit der Rechtsform arbeiten.

    Auch unter "Weitere Materialien" finden sich einige Rechtsform-Vergleiche.

    Weitere wichtige Themenbereiche in bestehenden Gemeinschaften sind:

    • Sind die Vereinbarungen zur Zusammenarbeit (Teams und Rhythmen, Protokoll etc.) aktuell?
    • Sind die Pachtverträge alle schriftlich abgeschlossen, auch evtl. mit den gemeinnützigen Trägern?
    • Sind die Kreditverträge, Genussscheine (falls vorhanden) aktuell?
    • Sind die Mitgliedschaften in Verbänden aktuell und notwendig?
    • Sind die Versicherungen auf dem aktuellen Stand und an möglichweise gestiegene Werte angepasst?
  • Weitere Materialien: Gründungshilfen für Vermarktungsgemeinschaften

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